hhs-Hutzfeld
Aufnahmeverfahren
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Die Eltern haben grundsätzlich das Recht zur “freien Schulwahl”, d.h. Sie entscheiden sich nicht nur für die Schulart, sondern auch für die Schule dieser Schulart, die Ihr Kind besuchen soll. Die Schule kann die Aufnahme nur unter den Voraussetzungen von §24 Abs. 1 SchulG ablehnen. Danach ist die Aufnahmekapazität durch die Schulaufsichtsbehörde spätestens bis zum 21. Februar 2014 festzustellen.